Wir sind Mieter:innenbei den landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) sowie stadtpolitisch aktive Menschen und engagieren uns in unseren Kiezen für ein besseres und bezahlbares Wohnen.
Die Zustände für die Mieter:innen der LWU verschlechtern sich stetig: Unsere Wohnungen verfallen, das Wohnumfeld wird vernachlässigt, einige Unternehmen sind finanziell angeschlagen und die Mitbestimmung und Transparenz leidet. Die Mieten steigen und die Gehälter der Chef-Etage ebenso.
Die Wohnraumversorgung Berlin, die über die soziale Ausrichtung der Unternehmen wachen soll, wurde 2024 de facto abgeschafft. Die Sicherung eines guten und für breite Schichten bezahlbaren Wohnens bei den LWU ist akut gefährdet.
Wir fordern vom Berliner Senat und den LWU:
Soziale Ausrichtung der LWU: Keine Profite mit der Miete!
Neubau nicht aus Mieten finanzieren
Aktuell erhöhen die LWU berlinweit unsere Mieten, um Neubau und Modernisierungen zu finanzieren.
Die Aufgabe der LWU ist jedoch die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum und insbesondere die Unterstützung für am Wohnungsmarkt benachteiligte Mieter:innen.
Kommunaler Neubau und Modernisierung sollen aus öffentlichen Geldern statt aus Mieterhöhungen finanziert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Mieten für alle Mieter:innen bezahlbar bleiben!
Sozialbindungen sollen unbefristet gelten
Sozialwohnungen, deren Bindungen in den kommenden Jahren auslaufen oder bereits ausgelaufen sind, sollen auch nach Auslaufen der Bindungen dauerhaft als Sozialwohnungen angeboten werden.
In Quartieren mit besonders hohem Verdrängungsdruck sollen bis zu 100% aller freiwerdenden Wohnungen an Haushalte mit einer WBS-Berechtigung vergeben werden.
Verantwortung übernehmen bei falschen Betriebskostenabrechnungen
Falls bei den Betriebskostenabrechnungen Fehler festgestellt werden, sollten die LWU in der Verantwortung sein, alle potentiell betroffenen Mieter:innen zu informieren.
Aktuell müssen Mietende für jedes Mietverhältnis einzeln ihre Betriebskostenabrechnungen nachprüfen und bei Fehlern selbständig eine Korrektur verlangen.
Korrekturen bei den Betriebskostenabrechnungen, die sich auf dieselben Abrechnungspositionen beziehen, sollten selbstverständlich automatisch für alle Mietverhältnisse pro Haus und Wirtschaftseinheit von den LWU korrigiert werden.
Wohnungstausch erleichtern und Rechte von Untermieter:innen stärken
Wir wollen den Wohnungstausch innerhalb LWU erleichtern, dafür soll es künftig möglich sein, die Mietkonditionen der alten Wohnung in die neue Wohnung mitzunehmen.
Auch Untermieter:innen soll es erleichtert werden, in den Wohnungen, in denen sie bereits wohnen, zu Hauptmieter:innen zu werden.
Alternative Wohnformen fördern
Verschiedene Bedürfnisse und Wohnformen brauchen vielfältige Grundrisse. Dies soll bei Neubau mehr berücksichtigt werden. Auch im Bestand soll die Bereitschaft gefördert werden, verschiedene Wohnformen zu ermöglichen (z.B. Clusterwohnen).
Diskriminierungsfreie Vergabe von freien Wohnungen
Mietinteressent:innen ohne internetfähiges Gerät erhalten gleiche Chancen auf die Vergabe einer freien Wohnung (z.B. durch Vormerkung per Telefon).
Die LWU lassen ihre “Verlosungsverfahren” und die verwendeten Algorithmen und Technologien jährlich unabhängig überprüfen und stellen die Ergebnisse transparent auf ihren Webseiten dar.
Behindertenbeauftragte in den LWU
Innerhalb der Unternehmen muss es feste Ansprechpartner:innen für die besonderen Belange von Mieter:innen mit Behinderung und für Barrierefreiheit in den Häusern und Nachbarschaften geben.
Mieter:innenmitbestimmung fördern
Mehr Mieter:innen in den Aufsichtsrat!
Wir möchten, dass Mieter:innenräte mehr Mitspracherechte haben. Dafür fordern wir eine stärkere Vertretung von Mieter:innen im Aufsichtsrat, sodass keine wichtigen Entscheidungen über die Köpfe und Interessen der Mieter:innen hinweg getroffen werden können.
Außerdem fordern wir mehr Transparenz über die Entscheidungen im Aufsichtsrat!
Mitsprache der Mieter:innen bei der jährlichen Investitionsplanung und bei Sanierungen
Die Bewohnenden sind frühzeitig, also vor Planungsbeginn vor allem bei Neubau im unmittelbaren Umfeld einzubeziehen und mit echter Mitgestaltungsmöglichkeit zu beteiligen.
Bei von den Mietenden akzeptierten Lösungen werden sie umfassend über die Arbeiten informiert.
Die gewählten Vertretenden der Mieter:innen sind kontinuierlich zu qualifizieren und wirksam in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Die Unternehmen müssen kostenfrei eine qualifizierte unabhängige Sozialberatung für alle Mieter:innen anbieten.
Eigenes Budget der Mieter:innen für Außenanlagen und klimaresiliente Grünpflege
Jede Hausgemeinschaft erhält von der LWU auf Antrag ein jährliches Budget für Grünanlagen, Pflanzungen und klimagerechte Anpassungen wie z.B. Schattenspender. Zugang zu Gießwasser wird ermöglicht.
Kontinuierliche Instandhaltung des Bestandes
Reparaturen sollen frühzeitig erfolgen, damit Folgeschäden erst gar nicht entstehen.
Notwendige Sanierungen sollen zweckmäßig und schlicht sein, nicht überdimensioniert, um Mieten nicht unnötig zu belasten.
Instandhaltung muss aus Rücklagen aus den Mieten bestritten werden und sollte nicht als Begründung für Mieterhöhung dienen.
Wöchentliche Sprechzeiten in den Quartieren
Wir wollen Kundenbüros mit festen Sprechzeiten vor Ort in jeder Siedlung. Viele Anliegen der Mietenden sind telefonisch nicht zu klären.
Eine ansprechbare Präsenz vor Ort ist die beste Maßnahme gegen Verwahrlosung und Zerstörung.
Bessere Wartung und Instandsetzung der Aufzüge und Hauszugänge
Wir wollen mehr Investitionen in Wartung und Instandsetzung von Aufzügen und Schließanlagen. Es kann nicht sein, dass Mietende wochen- und monatelang ohne Aufzug in ihren Etagen gefangen sind.
Wichtige Ersatzteile sind lieferkettenunabhängig zu beschaffen. Während der Schadensbeseitigung müssen Tragedienste und andere Unterstützungs-leistungen vor Ort angeboten werden. Kaputte Schlösser sind unverzüglich zu reparieren.
Deswegen: Kooperationsvereinbarung jetzt neu verhandeln!
Die aktuelle Kooperationsvereinbarung gilt seit Januar 2024 bis Ende 2027 und ihr Inhalt bedeutet für die Mietenden der LWU schlechtere Wohnbedingungen als unter der zuvor zwischen Senat und Unternehmen ausgehandelten Kooperationsvereinbarung.
Wir wollen, dass die Kooperationsvereinbarung sofort neu verhandelt wird und dabei auch die Mieterräte und -beiräte, Mieterorganisationen und Sozialverbände miteinbezogen werden.
Umwandlung der LWUs zu einer Anstalt öffentlichen Rechts
Langfristig fordern wir die Umwandlung der Unternehmensformen der LWU zu einer gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts (AöR).
Das Konzept der AöR soll der gemeinwirtschaftlichen Tradition der Selbstverwaltung entsprechen.
Die AöR soll die Vergabe und die Bewirtschaftung des Wohnungsbestandes und in einer gesonderten Struktur den Neubau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum organisieren.
Um demokratische Bewirtschaftung und soziale Orientierung langfristig sicherzustellen, braucht es gemeinnütziges Wirtschaften. Für die längere Phase des Aufbaus der Strukturen sind Regelungen zu treffen, durch die eine geordnete Übergabe sichergestellt wird und eine zwischenzeitliche Weiterveräußerung der Bestände ausgeschlossen ist.